Allerhöchst befohlene Ordnung der Feierlichkeiten bei der am 22. Oktober 1908 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindende Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen August Wilhelm von Preußen mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Alexandra Viktoria zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg