Bestimmungen über die „Allgemeine Notzu- und -abluftanlage“ (bei Booten mit als drei druckfesten Abteilungen) und „Direkte Notlufthähne“ (bei Booten mit drei und weniger druckfesten Abteilungen) auf Unterseebooten


Objektdaten

Objektart

Bau-/Dienstvorschriften/Baudokumentation

Bestandstektonik

1.6.1 Schiffsbauvorschriften

ID

53060

Laufzeit / Datierung / Jahr

1917

Untertitel

Allgemeine Baubestimmungen für Unterseeboote Nr. 8

Creditline

Archiv Internationales Maritimes Museum Hamburg

5,00 
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