Bestimmungen über die „Allgemeine Notzu- und -abluftanlage“ (bei Booten mit als drei druckfesten Abteilungen) und „Direkte Notlufthähne“ (bei Booten mit drei und weniger druckfesten Abteilungen) auf Unterseebooten
Objektdaten
Objektart
Bau-/Dienstvorschriften/Baudokumentation
Bestandstektonik
1.6.1 Schiffsbauvorschriften
ID
53060
Laufzeit / Datierung / Jahr
1917
Untertitel
Allgemeine Baubestimmungen für Unterseeboote Nr. 8